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Herkunftssprachlicher Unterricht

Herkunftssprachlicher Unterricht wird erteilt in den Sprachen
– Türkisch
– Arabisch
Wenn Sie Ihr Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht anmelden, ist die Teilnahme verbindlich.
Eine Abmeldung vom Herkunftssprachlichen Unterricht ist dann nur zum Schuljahresende schriftlich über die Klassenlehrer/in bei der Schulleitung möglich. Erfolgt keine schriftliche Abmeldung, nimmt Ihr Kind auch im folgenden Schuljahr daran teil.